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   BFH, 03.08.2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05   

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https://dejure.org/2005,12782
BFH, 03.08.2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05 (https://dejure.org/2005,12782)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05 (https://dejure.org/2005,12782)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2005 - I S 1, 4/05, I S 1/05, I S 4/05 (https://dejure.org/2005,12782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über die Nichtigkeit erlassener Steuerbescheide; Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes; Umsetzung einer "tatsächlichen Verständigung" ohne Rücksicht auf die bestehenden verfahrensrechtlichen Änderungsmöglichkeiten; Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 172 § 173; FGO § 69 Abs. 2, 3
    Änderungsbescheid - Zustimmung des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.08.2005 - I B 20/05

    Nichtigkeit eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Die deshalb eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag I B 20/05 als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Senat verweist hierzu auf seine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss I B 20/05); die dort (unter II. 2. d) angestellten Erwägungen hält er bei summarischer Betrachtung für nicht ernstlich zweifelhaft.

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Zu einem Verstoß gegen das Gebot der gesetzmäßigen Besteuerung (§ 85 AO 1977) kann sie nur dann führen, wenn sich aus ihr eine offensichtlich unzutreffende Steuerfestsetzung ergibt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354, 358; Buciek, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 389, 398, m.w.N.); dafür bieten im Streitfall weder der Vortrag der Antragstellerin noch der sonstige Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte.
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Allerdings schließt ein Antrag auf AdV, sofern er nicht erkennbar auf eine in die Zukunft wirkende Maßnahme beschränkt wird, zugleich das Begehren nach einer in die Vergangenheit wirkenden Aufhebung der Vollziehung ein (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 465, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Denn eine "tatsächliche Verständigung" ist inhaltlich im Grundsatz nicht auf eine "gesetzesabweichende" Besteuerung, sondern im Gegenteil auf die Ermittlung der tatsächlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen und damit auf eine gesetzmäßige Steuerfestsetzung gerichtet (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86, BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 39/00

    Rückstellung für Provisionsfortzahlung

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Allerdings schließt ein Antrag auf AdV, sofern er nicht erkennbar auf eine in die Zukunft wirkende Maßnahme beschränkt wird, zugleich das Begehren nach einer in die Vergangenheit wirkenden Aufhebung der Vollziehung ein (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 465, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1997 - I R 12/97

    Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Dass eine solche Verständigung getroffen worden ist und dass sie sich u.a. auf die Höhe der angemessenen Geschäftsführerbezüge erstrecken konnte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498), stellt die Antragstellerin nicht in Frage.
  • BFH, 30.07.2003 - I B 38/03

    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Die AdV eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ermöglicht das Gesetz nicht (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2003 I B 38/03, I S 3/03, BFH/NV 2004, 60, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2001 - V S 2/01

    Umsatzsteuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Zweifel an der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden.
  • BFH, 01.07.2004 - I S 3/04

    Keine AdV bei aussichtsloser NZB

    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden.
  • BFH, 26.02.1998 - III S 8/97
    Auszug aus BFH, 03.08.2005 - I S 1/05
    Eine solche könnte der Antragstellerin für die Zeit bis zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1998 III S 8/97, juris; vom 30. März 2001 V S 2/01, juris; vom 1. Juli 2004 I S 3/04, juris) indessen nur dann gewährt werden, wenn bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Bescheide bestünden.
  • BFH, 03.08.2005 - I S 4/05

    Rechtsstreit über die Nichtigkeit erlassener Steuerbescheide; Aussetzung der

    I S 1/05 I S 4/05.

    Dieser Antrag ist Gegenstand des Verfahrens I S 1/05.

    Die Sachen I S 1/05 und I S 4/05 werden gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

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